Seit Tagen beschäftigt mich die Frage: „Was wenn ich die Möglichkeit bekommen sollte meine Bilder mal zu verkaufen? Oder einen Auftrag erhalte? Wie rechne ich das ab? Kann ich das so ohne weiteres? Muss ich das anmelden? Gewerbe ja oder nein? Kann ich mich auch als Freiberuflich zählen und benötige somit keinen Gewerbeschein?“.
Mitlerweile habe ich mich durch einige Seiten schon gelesen. Aber so ganz klar ist das immer noch nicht. Auf der einen Seite heißt es…
Unter freiberuflicher Tätigkeit wird auch die Betätigung als Künstler oder Publizist verstanden. Allerdings gibt es eine Ausnahme von der Ausnahme: Wird die freiberufliche Tätigkeit in einer bestimmten Rechtsform ausgeübt, zum Beispiel im Rahmen einer GmbH, kommen auch Künstler und Publizisten nicht um die Gewerbeanmeldung herum.
Fragen über Fragen und ich bin immer noch nicht schlauer. Hat vielleicht jemand eine Idee wie ich am besten an das ganze heran gehen muss? Was muss ich beachten? Wie hoch ist der Freibetrag, ohne das ich das beim Finanzamt angehen muss? Ich möchte das nicht als neue Existenz aufbauen, erstmal nicht, sondern meine Fotografie nur nebenher als Hobby betreiben.
Ich musste damals eine Strafe zahlen, da ich das Gewerbe nicht rechtzeitig angemeldet hatte (War aber nicht viel) Ich dachte auch ich muss nicht gleich ein Gewerbe anmelden, es reicht wenn ich dass verdiente Geld bei der Steuererklärung mit angebe. Die Frau aus dem Gewerbeamt meinte aber man müsse schon ein Gewerbe anmelden, wenn man nur eine Gewinnerzielungsabsicht hat.
Gehe am besten mal zum Amt und lass dich beraten. Und ein Gewerbe anzumelden ist keine große Sache. Ein Formular ausfüllen, einmalige Gebühr bezahlen (ist auch nicht viel) und fertig.
Danke für deinen Kommentar. Das werde ich im Januar dann mal in Angriff nehmen. Mal schauen was die auf dem Amt deinen meinen.
Anfragen hatte ich ja schon für ein paar Bilder. Unter anderem einem Buch, einer Zeitung usw. Leider musste ich aber bisher immer absagen, da ich nicht wußte wie ich das in Rechnung stellen kann und nachher keinen Ärger bekommen. Das soll sich aber nun ändern 😉
Hi Micha,
Gewerbeanmeldung brauchst Du bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt auf jeden Fall.
Soweit ich weiß muss man einmal für die IHK zahlen & so eine Knappschaftssache, sollten insgesamt knapp 500 Euro im Jahr sein, wobei ich glaube dass die ca. 250 Euro der IHK im ersten Jahr entfallen….bin mir aber nicht mehr so sicher!
Denk vor allem an die Bildrechte, wenn Du mal was veröffentlichen willst. Stichwort: Model-/Propertyrelease! 😉
Hi Percy,
wie 500,-€??? Soviel würde ich ja noch nicht mal mit meinen Bildern wahrscheinlich einnehmen. Da zahl ich ja drauf. Ich war der Meinung man muss einmal die Gewerbeanmeldung mit 40,-€ bezahlen und die Kosten an die IHK würden in den ersten 2 Jahren entfallen? Wobei ich aber nie was von 500,-€ gelesen habe. Jetzt bin ich verwirrt 🙁
Okay, hier mal mein ganze Wissen zu dem Thema:
Die Gründung erfolgt über die Anmeldung des Gewerbes beim Amt. Anschließend wird automatisch das Finanzamt, die zuständige Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft informiert.
Vor der Gründung ist unbedingt ein Steuerberater hinzuzuziehen – die steuerlichen Aspekte z.B. für die Einbringung von Equipment, für die Eröffnungserklärung und so weiter sind komplex und fehleranfällig.
Kostenpunkt: 35-75 EUR zzgl. Beratung beim Steuerberater (200 EUR p.a.)
Zuständig für das Fotografenhandwerk ist die Handwerkskammer (HWK) und die Berufsgenossenschaft (BG) „Druck & Papier“, für die eine Zwangsmitgliedschaft besteht, auch für Unternehmer ohne Angestellte!
(Hinweis: Die BG Druck und Papier ist die einzige BG mit Zwangsmitgliedschaft auch für Einzelunternehmer ohne Personal.)
Wenn bereits eine Mitgliedschaft in der IHK (Industrie- und Handelskammer) wegen einer anderen unternehmerischen Tätigkeit besteht, entfällt die Handwerkskammerpflicht (ggf. per Einspruch durchzusetzen).
Mitgliedsgebühren fallen ggf. für beide Origanisationen an. Wie hoch und ob es Regelungen zur Befreiung gibt kann dir nur die für dich zuständige Kammer mitteilen (die Beiträge werden in der Mitgliederversammlung beschlossen). Deshalb wende dich mit dieser Frage an die dort zuständigen Mitarbeiter.
Die BG nimmt bei Studiobetrieben die Gefahreneinstufung so vor wie ein klassischer Fotograf mit Dunkelkammer eingestuft worden wäre – also Umgang mit Chemikalien. Das lässt sich nicht verhindern und ist in sofern „in Ordnung“.
Kostenaufstellungsbeispiel für das Land NRW, HWK Düsseldorf, BG Druck&Papier (Stand 2008):
Kammerbeitrag 150€/Jahr, im 1. Jahr beitragsfrei
BG Druck&Papier ab Anmeldung ca 230€/Jahr, keine Beitragsbefreiung
Gesamtmitgliedsbeiträge: 1. Jahr -> ca. 230€, ab dem Folgejahr ca. 380€ pro Jahr.
Keine Ahnung wie die Beträge in Hessen liegen, aber vermutlich ähnlich…..
Hi Percy,
danke dir erstmal für die ausführliche Info. Das ist ja mal wirklich gebündeltes Wissen 🙂
Allerdings habe ich jetzt Angst und Bange wenn ich die Kosten sehe. Wenn ich ein professioneller Fotograf wäre, dann könnte ich sicherlich diese Kosten abfedern. Aber so sind die Kosten weitaus höher, als meine Einnahmen sicherlich wären. Und das macht mir Angst! Dann belasse ich das lieber dabei und betreibe es weiter als reines Hobby und ohne Verkauf meiner Bilder. Natürlich dann aber auch keine Schenkung der Bilder 😉
Wie auch immer, Du findest bestimmt einen Weg
An deiner Stelle würde ich sicherheitshalber dennoch mal genau nachfragen, kostet nichts und kann nie schaden, vielleicht sind die Kosten hier viel niedriger? Versuch macht klug…
Achso, falls Du noch mehr Infos willst, schau mal hier: http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=218664
Da hab ich das her, deswegen auch NRW. Habs mal nachgeprüft die Infos dort scheinen alle zu stimmen, kann man wohl drauf bauen..
Ja danke dir. Werde das im Januar dann mal in Angriff nehmen, wenn ich wieder etwas mehr Zeit habe. Bis zu meinem Urlaub am 19.12. muss ich leider von 15 Tagen 14 Tage arbeiten, was ein Stress 😐
Die Informationen im DSLR-Forum sind ja wirklich sehr umfangreich… Wenn ich die richtig verstehe und Du Anfragen von Zeitungen und Verlagen für bereits bestehende Bilder bekommst, dürfte das wahrscheinlich unter die Freiberuflichkeit (Künstler/Designer/Journalist) fallen. Da musst Du nix anmelden.
Ich hab ne Weile als freier Journalist gearbeitet, dabei auch Fotos „verkauft“ und Bildhonorare kassiert, ohne Gewerbeschein. Das Finanzamt hatte daran nichts auszusetzen.
Danke für deinen Kommentar. Werde mich mal schlau machen auf dem Rathaus und hoffe das ich auch einen dort erwische, der Ahnung von der Materie hat. Und mir dann nicht was erzählt, wo ich erstmal voll auflaufe. Alles schon erlebt.
Super Thema, da es auch bei mir gerade sehr aktuell ist. Kannst du deine Ergebnisse, sofern du brauchbare Infos bekommst, in deinem Blog posten?
Grüße
Hi Andi,
werde ich auf jeden Fall machen. Wird dann so gegen Mitte/Ende Januar sein.
Micha
Hallo Leute,
ich habe mich ebenfalls mit diesem Thema beschäftigt und meine Erfahrungen dazu niedergelegt. Das Ganze könnt ihr hier einsehen:
http://www.foto-tipps.de/selbstaendigkeit/die-gewerbeanmeldung-fuer-fotografen
Beste Grüße
Der Foto Tipper